Der Bayerische Rundfunk (BR) hat im Rechtsstreit mit Privatradios um einen BR-internen Frequenztausch einen Etappensieg erzielt. Der BR will seine digital verbreitete Jugendwelle Puls künftig auf der bisherigen UKW-Frequenz von BR-Klassik ausstrahlen. Das OLG München wies am 27.07.2017 die Klage der Privatradios gegen diesen Wechsel ab. Die Anwälte der Privatsender haben aber bereits angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Auch BR an Rechtssicherheit interessiert
Der stellvertretende BR-Intendant Albrecht Hesse sagte, der BR sehe sich durch die Entscheidung erneut in seiner Auffassung bestätigt, dass der Tausch der UKW-Frequenzen von BR-Klassik und Puls nach dem bayerischen Rundfunkgesetz zulässig ist. Der BR werde nun das Revisionsverfahren abwarten, da er selbst Rechtssicherheit wünsche.
Privatsender fürchten um ihre Existenz
Mit dem Frequenzwechsel will der BR ein jüngeres Publikum erreichen und dem "drohenden Generationenabriss" entgegenwirken. BR-Klassik ist dann nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören. Gegen den Frequenzwechsel wehren sich rund 40 bayerische Privatsender. Einige sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wenn das analoge Jugendprogramm bayernweit zu hören ist.
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2017
Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2017.
Aus der Datenbank beck-online
BayVerfGH: Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur Verbreitung von Hörfunkprogrammen, BeckRS 2017, 117878
Aus dem Nachrichtenarchiv
BayVerfGH: Klassikliebhaber müssen geplante ausschließlich digitale Verbreitung des Hörfunkprogramms BR-Klassik hinnehmen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.07.2017, becklink 2007343