OLG München: Polizei fand sterbendes Unfallopfer nicht – Kein Geld für Eltern

Nach dem Tod einer jungen Frau bei einem Verkehrsunfall bekommen die Eltern kein Geld vom Land Bayern. Die Polizei hatte die sterbende Fahrerin trotz eines Zeugenhinweises nicht gefunden. Das Oberlandesgericht in München wies am 05.04.2018 die Berufung der Eltern gegen ein Urteil des Landgerichtes Augsburg ab. Die Angehörigen hatten auf Schmerzensgeld und Beerdigungskosten in Höhe von rund 26.000 Euro geklagt.

Pflichtverletzung der Polizisten verneint

Der Vorsitzende Richter des Senats betonte, dass dieser Fall die Richter mehr beschäftigt habe als andere Haftungsprozesse. "Ihr Fall ist kein normaler Fall", sagte er zu dem klagenden Vater. Dennoch sehe das Gericht keine Pflichtverletzung der Polizisten. Der Vater betonte nochmals, dass er die Entscheidung nicht verstehen könne. Er bedankte sich aber bei dem Richter für die persönlichen Worte.

Wrack in Dunkelheit nicht gefunden

Seine 24 Jahre alte Tochter war mit ihrem Wagen im Juli 2015 nachts auf der Autobahn 8 beim schwäbischen Dasing von der Fahrbahn abgekommen und gestorben. Ein Zeuge hatte die Polizei alarmiert, doch der Notrufbeamte hatte diesen Autofahrer weitergeschickt. Die später an den ungefähren Unfallort gekommenen Streifenpolizisten konnten das Wrack in der Dunkelheit nicht finden, da die Leitplanke und der Schutzzaun neben der A8 nicht beschädigt waren. So wurde das Unfallauto mit der inzwischen gestorbenen Fahrerin erst am nächsten Morgen neben der Fernstraße entdeckt.

OLG München, Urteil vom 05.04.2018

Redaktion beck-aktuell, 6. April 2018 (dpa).

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