Pflichtverletzung der Polizisten verneint
Der Vorsitzende Richter des Senats betonte, dass dieser Fall die Richter mehr beschäftigt habe als andere Haftungsprozesse. "Ihr Fall ist kein normaler Fall", sagte er zu dem klagenden Vater. Dennoch sehe das Gericht keine Pflichtverletzung der Polizisten. Der Vater betonte nochmals, dass er die Entscheidung nicht verstehen könne. Er bedankte sich aber bei dem Richter für die persönlichen Worte.
Wrack in Dunkelheit nicht gefunden
Seine 24 Jahre alte Tochter war mit ihrem Wagen im Juli 2015 nachts auf der Autobahn 8 beim schwäbischen Dasing von der Fahrbahn abgekommen und gestorben. Ein Zeuge hatte die Polizei alarmiert, doch der Notrufbeamte hatte diesen Autofahrer weitergeschickt. Die später an den ungefähren Unfallort gekommenen Streifenpolizisten konnten das Wrack in der Dunkelheit nicht finden, da die Leitplanke und der Schutzzaun neben der A8 nicht beschädigt waren. So wurde das Unfallauto mit der inzwischen gestorbenen Fahrerin erst am nächsten Morgen neben der Fernstraße entdeckt.