OLG München: Modernisierungsankündigungen von Dezember 2018 für 2021 keine Grundlage für Mieterhöhungen

Erfolg für die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht: Ein Immobilien-Unternehmen wollte für eine Modernisierungsmieterhöhung noch altes Recht nutzen und hatte Ende 2018 eine Modernisierung angekündigt, die erst zwei Jahre später umgesetzt werden sollte. Das dürfe das Unternehmen nicht, entschied das Oberlandesgericht München am 15.10.2019. Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, so der Vorsitzende Richter. Das OLG hat die Revision zugelassen.

Drastische Modernisierungsmieterhöhung angekündigt

Geklagt hatte ein Mieterverein, der mehr als 130 Mieter einer Münchener Wohnanlage vertrat. Das Immobilienunternehmen hatte am 27.12.2018 Modernisierungsmaßnahmen angekündigt, die erst im März 2021 beginnen sollten. Dabei errechnete sie Mieterhöhungen zwischen 5 und 13 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Absenkung der Modernisierungsumlage durch Mietrechtsanpassungsgesetz

Nach neuem, seit dem 01.01.2019 geltendem Recht (Mietrechtsanpassungsgesetz) kann der Vermieter nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Lag die bisherige Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter, ist die Modernisierungsmieterhöhung gedeckelt - der Vermieter darf die Miete dann höchstens um 2 Euro pro Quadratmeter und Monat erhöhen. Lag die bisherige Miete über 7 Euro pro Quadratmeter, darf die Mieterhöhung maximal 3 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Nach altem Recht konnte der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen, eine Kappung der Modernisierungskosten gab es nicht.

Mieterverein begrüßt Urteil

Der Münchener Mieterverein begrüßte das Urteil. "Es ist das erste Musterfeststellungsurteil, das es überhaupt gibt und ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte der Geschäftsführer des Mietervereins, Volker Rastätter. Die Mieter müssten sich jetzt auf Mieterhöhungen von höchstens 3 Euro pro Quadratmeter einstellen. "3 Euro müssten für die meisten stemmbar sein", sagte er.

Musterfeststellungsklage seit November 2018 möglich

Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit November 2018. Seither kann ein Verband stellvertretend für Verbraucher zum Beispiel gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen. Die Verbraucherklage soll es ihnen leichter machen, an Schadenersatz zu kommen. Das Risiko übernimmt der klagende Verband.

Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2019 (dpa).