Parteien einigen sich: Mann erhält Schmerzensgeld nach Sturz auf Kreuzfahrtschiff

In Folge eines schweren Sturzes auf einem Kreuzfahrtschiff erhält ein Passagier 4.000 Euro Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter MSC Cruises. Hierauf einigten sich die Anwälte am Oberlandesgericht München am 06.05.2019. Der Kläger hatte zuvor fast 10.000 Euro Entschädigung mehr gefordert.

Folgenschwerer Sturz auf nasser Fliese

Der Reisende hatte den Jahreswechsel 2016/17 auf der "MSC Fantasie" verbracht. Kurz vor Verlassen des Schiffes war er am Neujahrstag nach eigener Aussage auf einer nassen Fliese ausgerutscht. Bei dem Sturz brach er sich das rechte Sprunggelenk zweifach und erlitt einen Bänderriss. Er argumentierte, sein Sturz und die "erheblichen Verletzungen" seien darauf zurückzuführen, dass der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe.

Einigung nach Klageabweisung in erster Instanz

Das Landgericht München I hatte die Klage des Mannes vor knapp einem Jahr abgewiesen. In der Begründung hatte es geheißen, dass der Reiseveranstalter MSC Cruises nicht nach Reisevertragsrecht aufgrund eines Reisemangels hafte. Auch habe die Beklagte keine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Die Einigung am OLG München schließt den Prozess und die Berufung nun ab.

Redaktion beck-aktuell, 7. Mai 2019 (dpa).