OLG München: Kirchenasyl schützt nicht vor Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland

Kirchenasyl schützt nach einem Gerichtsurteil grundsätzlich nicht vor Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland. Eine entsprechende Entscheidung verkündete das Oberlandesgericht München am 03.05.2018. "Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln", sagte der Vorsitzende Richter. Darunter falle auch eine Abschiebung aus Kirchenräumen. Da das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut sei, ergebe sich damit auch kein Anspruch auf Duldung – auch wenn die Behörden nichts dagegen unternehmen.

Freispruch ausreisepflichtigen Nigerianers dennoch bestätigt

Das OLG bestätigte in dem Revisionsverfahren dennoch das Urteil des Amtsgerichts Freising. Dieses hatte einen ausreisepflichtigen Nigerianer freigesprochen, der sich 2016 in Freising in Kirchenasyl begeben hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision beantragt und wollte damit den juristischen Streit erstmals obergerichtlich klären lassen.

Keine Strafbarkeit wegen Eintritts des BAMF in Einzelfallprüfung

"Ein bloßer Eintritt in das Kirchenasyl und das Nichtstun der Behörden führt zu keiner Straffreiheit", erklärte der Richter. Der angeklagte Mann sei aber für seine Zeit im Kirchenasyl nicht strafbar zu machen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Grundlage einer Vereinbarung mit der katholischen und evangelischen Kirche eine Einzelfallprüfung eingeleitet hatte – das stellte demnach ein rechtliches Abschiebehindernis dar. In dieser Zeit habe sich der Mann nicht des illegalen Aufenthalts strafbar gemacht – dies aber nicht wegen des Kirchenasyls an sich, sondern allein wegen der Prüfung durch das BAMF.

Entscheidung des BAMF maßgebend

Die Richter am OLG urteilten zwar nur im sogenannten Freisinger Kirchenasyl und sprachen von einem Einzelfall. Dennoch habe die Entscheidung eine größere juristische Bedeutung, so ein Gerichtssprecher: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass für die Frage der Strafbarkeit die Entscheidung des Bundesamts für Migration Auswirkungen hat." Hätte das BAMF keine Einzelfallprüfung eingeleitet, wäre der Aufenthalt im Kirchenasyl strafbar gewesen.

Katholische Kirche: Immer mehr Strafverfahren gegen Flüchtlinge im Kirchenasyl

Die Vereinbarung zwischen BAMF und den beiden christlichen Kirchen wurde 2015 geschlossen. Dennoch haben laut katholischer Kirche seit Ende 2016 die Strafverfahren gegen Flüchtlinge im Kirchenasyl zugenommen. "Seither haben wir auf eine Klärung gehofft und dazu trägt das heutige Urteil sicherlich bei", erklärte Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern. Im Jahr 2017 hatten sich in Bayern ihren Angaben zufolge 357 Menschen im Kirchenasyl aufgehalten, darunter 189 in katholischen Pfarreien.

OLG München, Urteil vom 03.05.2018 - 13 Ss 54/18

Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2018 (dpa).

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