OLG München: Kameramann erhält Nachvergütung für Welterfolg "Das Boot"

Der Chefkameramann des Erfolgsfilms "Das Boot" bekommt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München einen finanziellen Nachschlag einschließlich Zinsen von knapp 600.000 Euro. Zudem stehe Jost Vacano eine prozentuale Beteiligung an weiteren Erlösen zu, entschied das Gericht am 21.12.2017. Für künftige TV-Ausstrahlungen könne er eine Vergütung verlangen (Az.: 29 U 2619/16).

Kameramann erhielt nur knapp 100.000 Euro

Vacano hatte bei der Produktion des Spielfilms mit Regisseur Wolfgang Petersen aus dem Jahr 1981 eine Vergütung in Höhe von rund 100.000 Euro erhalten. Er hielt dies für nicht ausreichend und berief sich auf den Fairnessparagraphen im Urheberrecht. Die Produktionsfirma Bavaria Film, der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und die E.V.M. GmbH, die den Film auf Video und DVD verbreitet, hätten mit dem Film so hohe Einnahmen erzielt, dass ein auffälliges Missverhältnis entstanden sei, argumentierte Vacano. Er habe somit Anspruch auf eine angemessene Beteiligung an Einnahmen aus dem Welterfolg.

"Das Boot" mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet

Der Kriegsfilm mit Schauspielern wie Jürgen Prochnow, Martin Semmelrogge, Herbert Grönemeyer und Uwe Ochsenknecht spielt im Jahr 1941. Er zeigt das Schicksal einer deutschen U-Boot-Besatzung, die im Atlantik kämpft und schließlich untergeht. Der Spielfilm wurde mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet und in sechs Kategorien für den Oscar nominiert.

Auch Zinsen zugesprochen

Als Chefkameramann habe Vacano Anteil am weltweiten Erfolg des Films, der unter anderem für den Oscar in der Kategorie "Beste Kamera" nominiert worden sei, erläuterte das OLG. Vacano hat demnach einen Anspruch auf rund 162.000 Euro von der Bavaria Film, rund 90.000 Euro vom WDR und rund 186.000 Euro von der E.V.M. GmbH. Das OLG folgte damit weitgehend der Entscheidung des Landgerichts München I als Vorinstanz. Anders als dieses sprach es Vacano aber auch Zinsen in Höhe von bis heute 150.000 Euro zu.

Anspruch auf Beteiligung an Erlösen aus Besucher-Touren und auf Wiederholungsvergütungen

Zudem stehen dem Kläger laut Urteil künftige weitere Beteiligungen in Höhe von jeweils 2,25% von Nettoerlösen der Bavaria Film und der E.V.M zu. Unter anderem geht es dabei um Einnahmen aus den Besucher-Touren auf dem Bavaria-Gelände, bei denen "Das Boot" einen wichtigen Teil darstelle. Für künftige Fernsehausstrahlungen könne er Wiederholungsvergütungen entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen des WDR verlangen.

Vorgehen im Wege der Stufenklage

Der Rechtsstreit zog sich über viele Jahre hin. Zunächst hatte Vacano in einer Stufenklage vor Gericht eine Auskunft erstritten, was der Film überhaupt an Erlösen eingebracht hatte. 2013 verpflichtete das OLG München die drei Beklagten, Auskunft über Einnahmen
aus dem Film zu erteilen – als Basis für die Berechnung der Nachvergütung. Demnach hatte der Film allein von 1995 bis 2013 mehr als 40 Millionen Euro eingespielt. Das LG sprach Vacano eine Nachvergütung von mehr als 470.000 Euro zu. Dagegen legten aber beide Seiten Berufung ein, sodass nun das OLG am Zuge war.

OLG München, Entscheidung vom 21.12.2017 - 29 U 2619/16

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2017 (dpa).