Das Gericht hat 29 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte demnach erst Mitte Dezember fallen. Der Prozess findet unter erheblichen Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Vorsitzende des Staatsschutzsenats am OLG hat eine 14-seitige Sicherheitsverfügung erlassen, in der unter anderem Durchsuchungen von Prozessbeteiligten und Zuhörerinnen geregelt sind.
Vor Gericht steht unter anderem der mutmaßliche Gründer und Anführer der Terrororganisation "Liwa Jund al-Rahman" ("Brigade der Soldaten des Barmherzigen"), einer Rebellengruppe, die sich unter anderem den Sturz der syrischen Regierung zur Aufgabe gemacht hatte. Unter seiner Führung und der Beteiligung eines weiteren der Angeklagten soll es im Juni 2013 zum Überfall auf ein von Schiiten bewohntes Dorf in Syrien gekommen sein, bei dem 60 Menschen getötet und die restlichen Bewohner vertrieben wurden. Es sei zu Plünderungen und Zerstörungen und damit zu Kriegsverbrechen gekommen.
Der Anführer soll auch die Erträge aus eroberten und von seiner Terroreinheit auf seinen Befehl hin ausgebeuteten Ölquellen nicht nur zur Bezahlung seiner Kämpfer, sondern auch für sich und seine Familie genutzt haben. Später soll er dem Terrornetzwerk Islamischer Staat beigetreten und seine eigene Terror-Brigade dem Kommando des Netzwerks unterstellt haben. Der zweite Angeklagte soll ebenfalls Befehlsgewalt in der Brigade gehabt haben. Der Dritte soll für die Öffentlichkeitsarbeit, etwa für das Erstellen von Propagandavideos, zuständig gewesen sein. Zwei der drei Männer wurden bereits im vergangenen Jahr in Kiel und München, der Dritte im April dieses Jahres in Dortmund festgenommen, alle wurden in Untersuchungshaft genommen.