Ansehen geschützter Ursprungsbezeichnung unberechtigt ausgenutzt
Laut Urteil nutzte Aldi das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagner" unberechtigt aus. Die Richter sehen das als Irreführung, wie es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung heißt. Maßgeblich für das Urteil: Das Sorbet schmeckte nicht nach Champagner. Die französischen Kläger argumentierten, dass das dominante Aroma Birne sei, gefolgt von Zucker, Zitronensäure und einem Hauch Alkohol.
OLG München: Kein hauptsächlich durch Champagner hervorgerufener Geschmack
Der 29. Senat kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Aldi-Produkt "keinen hauptsächlich durch die Zutat Champagner hervorgerufenen Geschmack aufwies" – auch wenn eine Verkostung wegen 2014 abgelaufenen Haltbarkeitsdatums nicht mehr möglich war. Das OLG nannte die Namen von Klägern und Beklagten nicht, doch hatte der Champagnerverband Civic den Prozess publik gemacht.