Franzosen siegen gegen Aldi in Prozess um "Champagner Sorbet"

Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Nach jahrelangem Rechtsstreit bis hin zum Europäischen Gerichtshof um die ehedem von Aldi verkaufte Eissorte "Champagner Sorbet" haben sich Frankreichs Champagnerhersteller vor dem Oberlandesgericht München gegen die deutsche Supermarktkette durchgesetzt.

Ansehen geschützter Ursprungsbezeichnung unberechtigt ausgenutzt

Laut Urteil nutzte Aldi das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagner" unberechtigt aus. Die Richter sehen das als Irreführung, wie es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung heißt.  Maßgeblich für das Urteil: Das Sorbet schmeckte nicht nach Champagner. Die französischen Kläger argumentierten, dass das dominante Aroma Birne sei, gefolgt von Zucker, Zitronensäure und einem Hauch Alkohol.

OLG München: Kein hauptsächlich durch Champagner hervorgerufener Geschmack

Der 29. Senat kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Aldi-Produkt "keinen hauptsächlich durch die Zutat Champagner hervorgerufenen Geschmack aufwies" – auch wenn eine Verkostung wegen 2014 abgelaufenen Haltbarkeitsdatums nicht mehr möglich war. Das OLG nannte die Namen von Klägern und Beklagten nicht, doch hatte der Champagnerverband Civic den Prozess publik gemacht.

OLG München

Redaktion beck-aktuell, 1. Juli 2021 (dpa).