Beihilfe zu Bombenanschlag auf Lebensmittelgeschäft vorgeworfen
E. galt bis zuletzt als einer der engsten Vertrauten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft bezeichnete ihn in ihrem Plädoyer als loyalsten Helfer des NSU. E. soll im Dezember 2000 Beihilfe zum Bombenanschlag des NSU auf ein Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln geleistet haben, indem er das Wohnmobil mietete, mit dem die Täter – laut Anklage Zschäpes Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt – nach Köln fuhren.
Bisherige Vorwürfe gegen E. im Plädoyer ausgeweitet
E. saß in den vergangenen Jahren, anders als die Hauptangeklagte Zschäpe und der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben, nicht in Untersuchungshaft. In ihrem Plädoyer weiteten die Ankläger ihre Vorwürfe gegen E. allerdings deutlich aus. Am 12.09.2017 forderte Bundesanwalt Herbert Diemer eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für E. und beantragte die sofortige Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte E. nach Abschluss des Anklage-Plädoyers noch im Gerichtssaal in Gewahrsam nehmen lassen, bis zur Entscheidung über den Haftbefehl. Nach der Eröffnung des Haftbefehls muss E. nun bis auf Weiteres in Untersuchungshaft.
Bundesanwaltschaft fordert für Zschäpe Höchststrafe
Die Bundesanwaltschaft hatte am 12.09.2017 ihre Strafmaßforderungen für Zschäpe und die insgesamt vier Mitangeklagten verkündet. Für Zschäpe will sie die Höchststrafe: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. Die Anklage wirft ihr Mittäterschaft an allen NSU-Verbrechen vor, darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde sowie zwei Bombenanschläge in Köln, einer davon mit Dutzenden Verletzten.