OLG München: Durch Suizid auf Schienen traumatisierter Lokführer erhält 70.000 Euro

Nach einem Suizid auf Schienen bekommt ein Lokführer 70.000 Euro von der Haftpflichtversicherung des Toten. Der 42-Jährige einigte sich mit der Versicherung auf einen Vergleich, wie das Oberlandesgericht München am 26.02.2019 mitteilte. Zuvor war die Widerrufsfrist gegen den entsprechenden Vergleichsvorschlag des Gerichtes abgelaufen.

Schockereignis machte Lokführer berufsunfähig

Der Lokführer hatte geklagt, weil er berufsunfähig war, seitdem ein Mann im Jahr 2013 im Bahnhof Freising von der Regionalbahn überrollt wurde, die er steuerte. Der heute 42 Jahre alte Zugführer erlitt einen Schock und war mehrfach krankgeschrieben. Er wurde schließlich von seinem Arbeitgeber entlassen, weil alle Wiedereingliederungsversuche scheiterten. Von der privaten Haftpflichtversicherung des Toten forderte er 10.000 Euro Schmerzensgeld und 27.000 Euro Schadenersatz sowie Verdienstausfall in Höhe von 700 Euro im Monat bis zur Rente.

Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2019 (dpa).