Schockereignis machte Lokführer berufsunfähig
Der Lokführer hatte geklagt, weil er berufsunfähig war, seitdem ein Mann im Jahr 2013 im Bahnhof Freising von der Regionalbahn überrollt wurde, die er steuerte. Der heute 42 Jahre alte Zugführer erlitt einen Schock und war mehrfach krankgeschrieben. Er wurde schließlich von seinem Arbeitgeber entlassen, weil alle Wiedereingliederungsversuche scheiterten. Von der privaten Haftpflichtversicherung des Toten forderte er 10.000 Euro Schmerzensgeld und 27.000 Euro Schadenersatz sowie Verdienstausfall in Höhe von 700 Euro im Monat bis zur Rente.