Das Oberlandesgericht München hat am 03.04.2018 drei Männer wegen Unterstützung einer Terrorgruppe im Ausland und unerlaubten Kriegswaffenbesitzes zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der 34 Jahre alte Hauptangeklagte bekam drei Jahre. Seine beiden Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise von einem Jahr und zehn Monaten. Zwei von ihnen stammen aus Bosnien-Herzegowina, einer ist kosovarischer Staatsbürger.
Unterstützung von "Dschunud al-Scham“
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten 2014 in Syrien die islamistische "Dschunud al-Scham“ ("Die Soldaten Syriens“) im Kampf gegen die syrische Regierung mit der Lieferung von zwei Fahrzeugen unterstützt hatten. Außerdem hätten sich die Männer im Juli 2013 selbst im syrischen Kriegsgebiet aufgehalten und eine vollautomatische Kalaschnikow dabei gehabt - das Sturmgewehr wird als Kriegswaffe eingestuft.
Transport eines Krankenwagens nicht als Terrorunterstützung eingestuft
Das Gericht sprach die drei aber von dem Vorwurf frei, auch einen Krankenwagen an die "Dschunud al-Scham“ geliefert zu haben. Zwar sei der Krankenwagen von Bayern nach Syrien transportiert worden. Der Senat konnte nach der Beweisaufnahme aber nicht ausschließen, dass der von den Angeklagten angeschaffte Krankenwagen an eine rein humanitär tätige Einrichtung übergeben wurde.
Redaktion beck-aktuell, 5. April 2018 (dpa).
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Muth/Brückmann, Terrorlistenscreenings: Das “Wie” entscheidet – Handlungsempfehlungen aus der Praxis gegen trügerische Sicherheit, CB 2016, 29
Maaßen, Staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen der Terrorismusbekämpfung, ZAR 2011, 336
Bader, Der Straftatbestand der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Lichte aktueller Rechtsprechung des BGH, NStZ 2007, 618
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