Drehbuchautorin verliert erneut im Streit um zwei Pumuckl-Folgen

Im Streit um die Ausstrahlung von zwei Pumuckl-Folgen hat die Drehbuchautorin der Folgen gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) erneut den Kürzeren gezogen. Lediglich einen minimalen Zinsanspruch erkannte das Oberlandesgericht München zu. Die freie Autorin hatte in der Berufungsinstanz noch rund 32.000 Euro Schadenersatz gefordert, knapp 3.100 Euro hatte der BR in erster Instanz anerkannt.

OLG: Außer minimalen Zinsen keine weiteren Ansprüche

Die freie Autorin hatte rund 32.000 Euro Schadenersatz gefordert, weil der BR im April 2019 zwei Mal eine Folge der Serie "Pumuckls Abenteuer" mit dem Titel "Pumuckls neues Heim" aus dem Jahr 1999 ausgestrahlt hatte. Nach ihrer Ansicht hatte die Fernsehanstalt dafür kein Ausstrahlungsrecht mehr. Sie hatte deshalb ursprünglich rund 36.000 Euro gefordert, wovon der BR in erster Instanz knapp 3.100 Euro anerkannte. Er überwies das Geld nach Ansicht des OLG aber etwas zu spät, so dass der Drehbuchautorin dafür nun noch minimale Zinsen zustehen. Darüber hinaus gehende Ansprüche verneinte der Zivilsenat jedoch. In seiner Begründung tauchte er tief in die Historie der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge über Nutzungsrechte und zu zahlende Honorare ein. Die Revision ließ der Senat nicht zu. Es war bei weitem nicht das erste Mal, dass der beliebte Kobold mit dem strubbeligen roten Haar ein Gericht beschäftigt hat. Unter anderem stritt auch die frühere Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson bereits mehrfach um Urheberrechte.

OLG München, Urteil vom 24.03.2022 - 29 U 2009/20

Redaktion beck-aktuell, 25. März 2022 (dpa).