OLG will Klageabweisung bestätigen
Die Versicherungskammer hatte in dem vor sechs Jahren eingeführten Markenauftritt "die Bayerische" eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung gesehen und zudem Verwechslungsgefahr geltend gemacht. Laut "die Bayerische" war die Klage schon vor dem Landgericht München nicht erfolgreich. Nach der Verhandlung vor dem OLG zeichne sich jetzt ab, dass das erstinstanzliche Urteil bestätigt werde.