OLG München: Busunternehmen trägt Mitschuld an Unfall wegen Vollbremsung

Wenn ein Linienbus eine Vollbremsung hinlegt und ein Fahrgast sich verletzt, haftet das Busunternehmen mit – der Busfahrer aber nicht. Das hat das Oberlandesgericht München am 20.12.2019 entschieden. Die Versicherung eines verletzten Fahrgastes hatte den Busfahrer und die städtische Verkehrsgesellschaft verklagt, nachdem der Fahrgast in einem Bus in Ingolstadt gestürzt war, als der Fahrer eine Vollbremsung machte.

"Haftungsquote" von 20%

Das Gericht legte eine "Haftungsquote" von 20% fest. Rund 24.000 Euro soll das Unternehmen nun an die Versicherung zahlen. Die
Klage gegen den Busfahrer wertete das Gericht als "insgesamt unbegründet". 

Fahrgast stand wegen Entwertung seiner Fahrkarte mit Rücken zur Fahrtrichtung

Die Versicherung hatte behauptet, der Fahrer hätte vorsichtiger fahren müssen. Die Gegenseite gab an, der Fahrgast habe sich nicht
richtig festgehalten. Das hat er laut Gericht wohl nicht getan, weil er gerade seine Fahrkarte entwertete. Er habe mit dem Rücken zur
Fahrtrichtung vor dem Entwerter gestanden. "Diese Position entgegen der Fahrtrichtung kann ihm aber als solche nicht angelastet werden, da die Vorrichtung von der Beklagten (...) so angebracht wurde", hieß es in dem Urteil. Das sei ein Grund dafür, dass das Busunternehmen mithafte.

Revision nicht zugelassen

Das Landgericht Ingolstadt hatte die Klage in erster Instanz komplett abgewiesen, dagegen legte die Versicherung als Klägerin Rechtsmittel ein –mit Erfolg. Die Revision gegen dieses Urteil ließ das OLG nicht zu.

OLG München, Entscheidung vom 20.12.2019

Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2019 (dpa).

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