OLG München beendet Rechtsstreit um "Unendliche Geschichte"

Das letzte Kapitel in einem Rechtsstreit um angeblich einem Anwalt zugesicherte lebenslange Merchandising-Rechte an dem Jugendbuchklassiker "Die unendliche Geschichte" ist vollendet. Im Prozess um Vermarktungsrechte entschied das Oberlandesgericht München am 21.03.2019 im Sinne der Erben des Erfolgsautors Michael Ende und ließ keine Revision zu (Az.: 29 U 2105/18).

Streit um Merchandising-Rechte

Ein Anwalt und dessen Sohn hatten sich mit Endes Nachlassverwalter um die Merchandising-Rechte an Endes literarischem Werk gestritten. Der Rechtsanwalt hatte damals die Rechte zwischen Ende und den Produzenten des berühmten Films aus dem Jahr 1984 vermittelt. Vor Gericht argumentierte er nun, Ende selbst habe ihm umfassende Merchandising-Rechte auf Lebenszeit zugesichert.

Erben sprechen von "Lügenkonstrukt"

Gegen diese Ansicht wehrten sich der Nachlassverwalter und die Erben des 1995 gestorbenen Schriftstellers. Deren Anwalt Ralph Oliver Graef sprach vor Gericht von einem "Lügenkonstrukt": "Es wurden keine Merchandising-Rechte am Buch eingeräumt. Bei Filmproduktionen werden Auswertungsrechte immer nur an der konkret hergestellten Produktion eingeräumt."

OLG hatte zunächst Vergleich vorgeschlagen

In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht bereits angedeutet, dass der Kläger kaum Chancen habe. Dennoch regte der Vorsitzende Richter zunächst einen Vergleich an. Dies kam für die beklagten Erben aber nicht in Frage. Das Urteil gab den Erben nun auf ganzer Linie Recht: "Wir gehen da tatsächlich zu 100 Prozent raus", betonte Anwalt Graef. Die Filmrechte und die Merchandisingrechte am Werk "Die unendliche Geschichte" lägen nunmehr wieder bei den Erben Michael Endes.

OLG München, Entscheidung vom 21.03.2019 - 29 U 2105/18

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2019 (dpa).