Neueinstellungen erfolgen wie geplant
Alle Hochschulabsolventen, die ihre juristische Ausbildung in Bayern fortsetzen wollen, sollen auch weiterhin die bestmögliche Ausbildung erhalten und auch sicher sein, dass diese fortgesetzt wird, erläutert das Ministerium. Das Oberlandesgericht München habe deswegen organisatorische Maßnahmen ergriffen, um mit der Ausbildung des nächsten Jahrgangs wie geplant am 01.04.2020 beginnen zu können. Die neuen Referendare würden wie üblich durch das Oberlandesgericht zu diesem Zeitpunkt eingestellt.
Verzicht auf Präsenzunterricht
Voraussichtlich bis zum 19.04.2020 bzw. bis zum Aufheben der Ausgangsbeschränkungen werde wegen der von der Corona-Pandemie ausgehenden Gefahren auf jeglichen Präsenzunterricht verzichtet. Der Unterricht werde bis auf Weiteres über digitale Kommunikationswege erfolgen. Der persönliche Kontakt zwischen Ausbildungsleitern und Referendaren solle im Rahmen von Videokonferenzen ermöglicht werden.
Ausbildung über digitale Kommunikationswege
Aber auch die bestehende Ausbildung werde soweit möglich fortgesetzt. Bereits eingestellte Referendare erhielten ihre Ausbildung bis zur Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen durch digitale Kommunikationswege, um sie auf ihr Zweites Juristisches Staatsexamen wirksam vorzubereiten. Das Oberlandesgericht München sei zuversichtlich, allen Referendaren in Bayern eine Ausbildung zu ermöglichen, die den hohen bayerischen Qualitätsstandards entspricht, so das Ministerium.