Eine junge Frau, die nach Behandlungsfehlern infolge einer Rücken-OP querschnittsgelähmt ist, bekommt 500.000 Euro Schmerzensgeld von der Klinik, in der die OP vorgenommen worden war. Das hat das Oberlandesgericht München am 23.01.2020 entschieden. Die heute 27-Jährige hatte sich im Jahr 2008 wegen einer Verkrümmung der Wirbelsäule (genannt Skoliose) in einer Klinik in Schleswig-Holstein operieren lassen. Die Operation verlief nach Angaben des Gerichts wie geplant, in der Folge kam es allerdings zu Komplikationen.
Vom vierten Halswirbel an gelähmt
Nach einem Kreislaufzusammenbruch nach der OP sollte der Patientin ein Katheter in eine Vene eingeführt werden. Er landete allerdings im Spinalkanal – was den behandelnden Ärzten zunächst nicht einmal auf Röntgenbildern auffiel. Am nächsten Morgen konnte die Patientin ihre Beine nicht mehr bewegen. Sie ist seither vom vierten Halswirbel an gelähmt. "Die Klägerin hat ihr Geh- und Stehvermögen vollständig eingebüßt und auch die Beweglichkeit der Arme und Hände ist stark eingeschränkt", teilte das Gericht mit.
Grund für Rente sah Senat nicht
"Weil wir mehrere Fehler in einer Kette sehen, behandeln wir sie in der Summe als grob", begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Einen Grund für eine Rente sah der Senat aber nicht. Zusätzlich zu den 500.000 Euro hat die Klägerin Anspruch auf Zinsen in Höhe von rund 250.000 Euro.
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2020
Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2020 (dpa).
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