Frau trägt möglicherweise Mitschuld
"Dies stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, zu dessen Beseitigung die Durchführung einer umfangreichen Beweisaufnahme erforderlich sein wird, ohne die das Verfahren nicht entscheidungsreif ist." Unter anderem die Frage, ob die gebissene Frau eine Mitschuld an dem Vorfall trägt, müsse geklärt werden, urteilte das OLG. Die Klägerin betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass der Hund sie völlig unvermittelt aus vier bis fünf Metern Entfernung angesprungen habe.
Hund verletzte Hand
Der Vorfall geht in das Jahr 2012 zurück. Damals war das Ehepaar mit seinem Hund im oberbayerischen Garching an der Alz (Landkreis Altötting) spazieren, als es zu einer harmlose Rangelei mit einem anderen Hund kam. Die Klägerin hielt diesen anderen Hund nach der friedlich gelösten Auseinandersetzung der beiden Tiere fest und wurde dann von dem Hund des Ehepaares in die Hand gebissen.
Klägerin zu 100% arbeitsunfähig
Sie ist seit dem Vorfall zu 100% arbeitsunfähig. Gutachter bestätigten ihre langwierigen Verletzungen. Darum verlangte die gelernte Verkäuferin, die als Reinigungskraft arbeitete, insgesamt rund 300.000 Euro Schmerzensgeld, Schadenersatz und auch künftigen Verdienstausfall. Ihren Angaben zufolge wollte die Gegenpartei die in erster Instanz zugesprochene Summe nicht zahlen. Darum legte auch sie Rechtsmittel ein und zog eine Instanz weiter.