300.000 Euro für Hundebiss neu zu verhandeln

Das Oberlandesgericht München hat einen Rechtsstreit um 300.000 Euro für einen Hundebiss an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen. Das Urteil, wonach ein Hundebesitzer-Ehepaar rund 150.000 Euro an die Frau zahlen muss, die von seinem Hund gebissen wurde, hob das Gericht am Dienstag auf. "Das Urteil beruht auf einer unterbliebenen Aufklärung des Sachverhalts", hieß es in der Entscheidung des OLG.

Frau trägt möglicherweise Mitschuld

"Dies stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, zu dessen Beseitigung die Durchführung einer umfangreichen Beweisaufnahme erforderlich sein wird, ohne die das Verfahren nicht entscheidungsreif ist." Unter anderem die Frage, ob die gebissene Frau eine Mitschuld an dem Vorfall trägt, müsse geklärt werden, urteilte das OLG. Die Klägerin betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass der Hund sie völlig unvermittelt aus vier bis fünf Metern Entfernung angesprungen habe.

Hund verletzte Hand

Der Vorfall geht in das Jahr 2012 zurück. Damals war das Ehepaar mit seinem Hund im oberbayerischen Garching an der Alz (Landkreis Altötting) spazieren, als es zu einer harmlose Rangelei mit einem anderen Hund kam. Die Klägerin hielt diesen anderen Hund nach der friedlich gelösten Auseinandersetzung der beiden Tiere fest und wurde dann von dem Hund des Ehepaares in die Hand gebissen.

Klägerin zu 100% arbeitsunfähig

Sie ist seit dem Vorfall zu 100% arbeitsunfähig. Gutachter bestätigten ihre langwierigen Verletzungen. Darum verlangte die gelernte Verkäuferin, die als Reinigungskraft arbeitete, insgesamt rund 300.000 Euro Schmerzensgeld, Schadenersatz und auch künftigen Verdienstausfall. Ihren Angaben zufolge wollte die Gegenpartei die in erster Instanz zugesprochene Summe nicht zahlen. Darum legte auch sie Rechtsmittel ein und zog eine Instanz weiter.

OLG München, Beschluss vom 22.02.2022

Redaktion beck-aktuell, 23. Februar 2022 (dpa).