Nach Tod eines Mädchens: 14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin

Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das OLG München warf ihr Versklavung mit Todesfolge und menschenverachtendes Handeln vor.

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen zu haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in der prallen Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.

Der 9. Strafsenat fällte nun die Entscheidung, nachdem der BGH ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß zurückverwiesen hatte. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun nicht mehr von einem minder schweren Fall aus.

Angeklagte handelte menschenverachtend

Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe sie der Mutter des Kindes eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet.

Der Verfahrensgang wurde redaktionell angepasst. 29.8.2023, 14.17 Uhr. 

OLG München, Urteil vom 29.08.2023

Redaktion beck-aktuell, 29. August 2023 (dpa).