Milliarden-Verträge unterzeichnet
Das von 2006 bis 2016 laufende Projekt hatte sich nach Angaben des Gerichts die vollständige Ausstattung der Bundeswehr mit moderner IT-Infrastruktur im nichtmilitärischen Bereich zum Ziel gesetzt. Milliarden-Verträge wurden unterzeichnet. Die Umsetzung erfolgte durch Projektgesellschaften. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit übernahm die Bundesrepublik die von Siemens und IBM gehaltenen Anteile an diesen Gesellschaften.
Streit um Geltung und Auslegung von Bewertungsgrundsätzen
Für diese Übernahme muss der Bund nach Angaben des OLG Ausgleichszahlungen leisten, zu denen Bewertungsgrundsätze vereinbart worden seien. Über deren Geltung und Auslegung sei allerdings der Streit entbrannt. Die Bundesrepublik klagte auf Feststellung einer bestimmten Vertragsauslegung.
Verteidigungsministerium äußerte sich bislang nicht
Das OLG erklärte nun aber, dass die damals vereinbarten Regelungen klar und eindeutig seien. Es gebe keinen Raum für eine Anpassung. Die konkrete Höhe der Ausgleichszahlungen müsse nun anhand der im Urteil festgestellten Grundsätze ermittelt werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Verteidigungsministerium will sich erst äußern, wenn ihm das Urteil vorliegt.