Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Wie das OLG am 03.01.2017 mitteilte, betreffen die Änderungen die Kindergeldanrechnungstabelle mit den Zahlbeträgen im Anhang II. Im Hinblick auf die vom Gesetzgeber beschlossene Erhöhung des Kindergeldes ab dem 01.01.2017 auf 192 Euro für das erste und zweite Kind, auf 198 Euro für das dritte Kind und auf 223 Euro für das vierte Kind war diese zu aktualisieren. Im Übrigen bleibt die Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert.
Keine Änderungen beim Selbstbehalt
Auch der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nach Angaben des Gerichts nicht, nachdem dieser zum 01.01.2015 angehoben worden war.
Änderungen finden sich dagegen in den Unterhaltleitlinien zu den Sozialleistungen (Ziffern 2.2., 2.10. und 2.11), zu den geldwerten Zuwendungen des Arbeitgebers (Ziffer 4), zum Ausbildungsaufwand (Ziffer 10.2.3.), zur Vermögensbildung (Ziffer 10.6) und zur konkreten Bedarfsberechnung (Ziffer 15.3.).
Redaktion beck-aktuell, 4. Januar 2017.
Zum Thema im Internet
Die ab 01.01.2017 geltenden Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Köln finden Sie auf der Internetseite des Gerichts im pdf-Format.
Aus dem Nachrichtenarchiv
OLG Köln gibt Unterhaltsleitlinien für 2016 bekannt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.01.2016, becklink 2002101