OLG Köln: Haftstrafe für Algerier wegen Straftaten in Silvesternacht 2015/2016 rechtskräftig

Ein Algerier muss wegen in der Silvesternacht 2015/2016 begangener Straftaten, darunter ein besonders schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, eine Haftstrafe von einem Jahr und 11 Monaten verbüßen. Das Oberlandesgericht Köln verwarf seine Revision mit Beschluss vom 24.01.2017 (Az.: III – 1 RVs 5/17). Die Verurteilung des Algeriers ist rechtskräftig.

Algerier beging in Silvesternacht mehrere Straftaten

Der aus Algerien stammende Angeklagte entwendete am 01.01.2016 gegen 0:10 Uhr auf dem Vorplatz des Museums Ludwig einer Passantin eine Handtasche, in der sich ein Mobiltelefon und Bargeld befanden. Gegen 0:50 Uhr riss er zwischen Hohenzollernbrücke und dem Kölner Hauptbahnhof einer weiteren Geschädigten ein Mobiltelefon aus der Hand und flüchtete. Nachdem zwei andere Passanten die Verfolgung aufgenommen hatten, schlug der Angeklagte dem einen Verfolger ins Gesicht und besprühte den anderen Zeugen mit Pfefferspray, um die weitere Flucht mit der Beute zu ermöglichen.

Haftstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten verhängt

Das Amtsgericht Köln hatte den Angeklagten wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Landgericht Köln hatte die Verurteilung bestätigt und die Gesamtstrafe zudem auf 1 Jahr und 11 Monate erhöht. Denn zwischenzeitlich war bekannt geworden war, dass der Angeklagte bereits im Oktober 2015 an einem Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft beteiligt und deswegen im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Angeklagte ging in Revision.

OLG verwirft Revision

Das OLG hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsbegründung habe im Ergebnis keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Damit ist laut OLG das erste Strafverfahren wegen einer Straftat im Zusammenhang mit den Silvestervorfällen 2015/2016, das über drei Instanzen geführt wurde, nach rund einem Jahr rechtskräftig abgeschlossen. Weitere Revisionen in "Silvesterverfahren" seien derzeit beim OLG nicht anhängig.

OLG Köln, Beschluss vom 24.01.2017 - 1 RVs 5/17

Redaktion beck-aktuell, 30. Januar 2017.

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