"FragDenStaat" durfte Glyphosat-Gutachten veröffentlichen

Im juristischen Streit zwischen der Bundesregierung und der Transparenz-Plattform "FragDenStaat" um die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens hat sich das das Portal vor dem Oberlandesgericht Köln durchsetzen können. Danach durfte das von der Initiative angeforderte Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Internet veröffentlicht werden.

Ohne Zustimmung der Behörde im Netz publiziert

"FragDenStaat" hatte 2019 mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Stellungnahme des Instituts zu möglichen Gesundheitsgefahren durch das Unkrautgift Glyphosat angefordert. In dem Papier geht es unter anderem um Untersuchungen zu Tumoren, die durch Glyphosat ausgelöst worden sein könnten. Es wurde dann ohne Zustimmung der Behörde im Netz publiziert. Daraufhin leitete das Bundesinstitut – unter Verweis auf das Urheberrecht – rechtliche Schritte ein und schickte eine Abmahnung an den Verein Open Knowledge Foundation, den Betreiber von "FragDenStaat".

OLG: Keine Urheberrechtsverletzung 

Das OLG urteilte nun, dass die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens durch "FragDenStaat" keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichtes Köln. Eine Revision wurde nicht zugelassen. "FragDenStaat" ist ein 2011 gegründetes Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland. Über die Webseite können Bürger Informationsanfragen stellen.

OLG Köln - 6 U 146/20

Redaktion beck-aktuell, 14. Mai 2021 (dpa).