Olearius moniert Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör
Gegen Olearius wird im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Geschäften der Hamburger Privatbank seit Jahren ermittelt. Er hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten. Vor einigen Wochen war durch Medienberichte bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Köln Anklage beim Landgericht Bonn erhebt. Die Beschwerde von Olearius richtete sich gegen die Veranlassung der Zustellung der Anklage durch das Landgericht Bonn. Er machte nach Angaben des Gerichtssprechers geltend, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör beim Abschluss des Ermittlungsverfahrens und bei der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft verletzt worden sei.
Gericht hält Zustellung der Klage trotz Fehler für rechtmäßig
Der Senat habe zwar festgestellt, dass dem Anspruch auf rechtliches Gehör tatsächlich nicht vollständig entsprochen worden sei, sagte der Gerichtssprecher. Doch sei dies nach Auffassung des Senats nicht so schwerwiegend, dass die Zustellung der Anklage durch das Gericht widerrechtlich erfolgt sei. Schließlich hätten der Angeschuldigte und seine Verteidiger seit Jahren von dem Ermittlungsverfahren gewusst. Olearius' Sprecher hatte vor einigen Wochen beklagt, dass dem Banker als Beschuldigtem während der langen Ermittlungen kein einziges Mal Gehör eingeräumt worden sei.
"Cum-Ex"-Schlupfloch 2012 geschlossen
Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen.