OLG Köln: An "Waldhof"-Havarie trifft andere Schiffe keine Mitschuld

Die schwere Havarie der "Waldhof" vor sieben Jahren auf dem Rhein ist nach juristischer Einschätzung nur von dem Säuretanker allein verursacht worden. Das Oberlandesgericht Köln traf am 06.03.2018 zwar noch keine endgültige Entscheidung, machte aber deutlich, dass es keine Mitschuld des entgegenkommenden Schiffs "Akropolis" erkennen könne. Die Entscheidung in dem Fall wird am 20.03.2018 verkündet.

Rhein nach Schiffsunfall 32 Tage gesperrt

Die mit 2.400 Tonnen Schwefelsäure beladene "Waldhof" war in der Nacht zum 13.01.2011 auf dem Mittelrhein nahe der Loreley gekentert. Bei der Havarie waren zwei Besatzungsmitglieder der "Waldhof" ums Leben gekommen, danach war der Rhein 32 Tage lang gesperrt. Der Tanker war nach Angaben des Gerichts überladen und dadurch instabil. Die "Waldhof"-Reederei sah gleichwohl eine Mitschuld der "Akropolis" und hatte deren Reederei auf 1,5 Millionen Euro Entschädigung verklagt.

Gericht verneint Sorgfaltspflichtverstoß

Die Vorsitzende Richterin Anke Eilers stellte aber klar: "Wir können keinen Sorgfaltspflichtverstoß der «Akropolis» feststellen." Dementsprechend gebe es auch keinen Entschädigungsanspruch. Zuvor hatte das Amtsgericht St. Goar in erster Instanz auch schon so entschieden. Der Fall wird in zweiter Instanz in Köln verhandelt, weil das dortige OLG ein Rheinschifffahrtsobergericht mit einem besonders großen Bezirk ist.

Redaktion beck-aktuell, 8. März 2018 (dpa).

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