Die Lufthansa-Tochter bot ihren Kundinnen und Kunden an, die durch den Flug verursachten CO2-Emissionen durch den Einsatz nachhaltigen Treibstoffs für ihre Flugzeuge oder die Möglichkeit zur Investition in Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Die Deutsche Umwelthilfe stieß sich an dieser Werbung und meint, sie führe Verbraucher und Verbraucherinnen in die Irre.
LG und OLG Köln sehen das genauso: Die Gestaltung der Eurowings-Internetseite lege das Verständnis nahe, dass der Ausgleich bereits erfolge, bevor der Flug starte, also bevor der Kunde oder die Kundin "abhebt". Ein relevanter Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher erwarte direkt nach Kauf eine sofortige Kompensation der Umweltbelastung, der der geplante Flug auslöst, so das OLG (Urteil vom 13.12.2024 – 6 U 45/24). Tatsächlich erfolge die Kompensation durch Beimischung eines Sustainable Aviation Fuels, also eines nachhaltigen Treibstoffs unter Umständen nicht sofort, sondern erst in der Zukunft bei anderen Flügen. Auch das genaue Ausmaß stehe nicht fest. All das hätte die Airline in unmittelbarem Zusammenhang mit der Werbung klarstellen müssen, so das OLG, das die Revision nicht zugelassen hat. Dagegen kann im Weg der Beschwerde vorgegangen werden.