"Feliks" gar nicht Urheber der Behauptung zum Antizionismus
Laut "spiegel.de" bekannte sich Davidsson in der Verhandlung zur antizionistischen Idee, wollte dies aber nicht mit "antisemitisch" gleichgesetzt sehen. Diesbezüglich scheiterte seine Klage schon daran, dass die Beweiserhebung ergeben hatte, dass der beklagte "Feliks" gar nicht Urheber dieser Angabe im Wikipedia-Eintrag war. Auch lasse sich die Behauptung belegen, so das Gericht weiter. Wie "spiegel.de" meldet, unterstrich das OLG, der Kläger habe aufgrund seines Persönlichkeitsrechts keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm passt.
Davidsson muss Bezeichnung als Verschwörungstheoretiker hinnehmen
Das Gericht habe auch hervorgehoben, dass Davidsson als Verschwörungstheoretiker bezeichnet werden dürfe – auch wenn "Feliks" dieses Wort so ausdrücklich gar nicht verwendet habe. So habe Davidsson in mehreren Texten den Anschlag am Berliner Breitscheidplatz angezweifelt und zu den Anschlägen des 11. September geschrieben, diese seien "mithilfe angeheuerter islamistischer Stümperer inszeniert" worden. Das OLG hat laut "spiegel.de" die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Davidsson habe aber über seinen Anwalt mitteilen lassen, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.