Werbeslogan “E-Ziga retten Leben“ ist nicht irreführend

Der Werbeslogan “E-Ziga retten Leben - Jetzt umsteigen!“ ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 03.02.2021 nicht irreführend. Der Slogan versuche nicht, jeglichen Verbraucher zum Konsum von E-Zigaretten zu animieren, sondern wolle Tabakkonsumenten auf das Alternativprodukt aufmerksam machen, so das Gericht.

OLG: Werbeslogan ist nicht unlauter

Das Oberlandesgericht hat der Berufung des E-Zigarettenhändlers stattgegeben und das von der Wettbewerbszentrale erstrittene vorinstanzliche Urteil aufgehoben. Die Werbung sei nicht unlauter, da die Worte “jetzt umsteigen“ zeigten, dass der Slogan nicht zum Konsum von E-Zigaretten animieren wolle. Das Ziel sei vielmehr, Tabakkonsumenten auf das Alternativprodukt aufmerksam zu machen.

Hinweis auf “lebensrettende Wirkung“ von E-Zigaretten keineswegs falsch

Das große Plakat mit dem Slogan “E-Ziga retten Leben - Jetzt umsteigen!“ führe entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht zu der Fehlvorstellung, E-Zigaretten seien gesundheitlich unbedenklich. Eine “lebensrettende Wirkung“ könne demgegenüber bereits dann begründet sein, wenn elektrische Zigaretten weniger schädlich seien als herkömmliche Glimmstängel. Der beklagte Zigarettenhandel habe das mit zahlreichen wissenschaftlichen Studien dokumentiert. Wenn dem so sei, dann ist laut OLG dieser Umstand grundsätzlich geeignet, “die Anzahl schwerwiegender Erkrankungen, die auch einen tödlichen Verlauf nehmen können, zu vermindern“. Die Revision hat das OLG nicht zugelassen.

OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.2021 - 9 U 809/20

Redaktion beck-aktuell, 4. Februar 2021 (dpa).