Stadt wird mit gemeinnütziger Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung zusammenarbeiten
Wie die Anwältin von St. Goar am 03.04.2020 mitteilte, hat sich der Vergleich seit Januar 2020 nicht mehr wesentlich verändert. Die Stadt wird demnach künftig eng mit der gemeinnützigen Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung zusammenarbeiten, die sozial benachteiligte Jugendliche fördert. Zur Unterstützung werde der Eintrittspreis zu der Burgruine um einen Euro angehoben. Geplant seien Ferienaufenthalte und Projekte für Mädchen und Jungen.
Haus Hohenzollern hat keine Ansprüche an Burgruine
Das Land hat sich nach Angaben von Kultusminister Konrad Wolf (SPD) mit allen Forderungen durchsetzen können. Dem Haus Hohenzollern stehen demnach keine Ansprüche an der Burgruine, dem Schlosshotel und den umliegenden Grundstücken zu. Die schräg gegenüber des Loreley-Felsens über dem Rhein thronende Burg war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz der Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre – mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung.
Prinz von Preußen: Erbpachtvertrag untersagtem Verkauf gleichzustellen
Dagegen klagte der Prinz von Preußen. Er hatte im Juni 2019 anlässlich des Prozesses am Landgericht Koblenz betont, dass dieser Vertrag einem Verkauf gleichkomme. Das Gericht wies die Klage ab, woraufhin der in Potsdam lebende Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Berufung beim OLG Koblenz eingelegt hatte.