Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 18.08.2020 einen 60-jährigen Mann wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut OLG hatte der türkische Staatsangehörige ab Mai 2018 als hauptamtlicher Kader der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK das PKK-Gebiet Mainz geleitet.
Angeklagter leitete PKK-Gebiet Mainz
Der Senat sah es als erwiesen an, dass Mashar T. ab Anfang Mai 2018 unter dem Decknamen "Ali" als hauptamtlicher Kader der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) das PKK-Gebiet Mainz leitete. Er habe unter anderem Spendenkampagnen organisiert und überwacht und rund 223.000 Euro an die Organisation weitergeleitet. Dafür habe er von der PKK monatlich 250 Euro plus Fahrtkosten- und Spesen erhalten.
Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft
Das OLG verurteilte den Angeklagten deshalb wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen Terrorvereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die PKK sei darauf ausgerichtet, Straftaten des Mordes und des Totschlags zu begehen. Der Angeklagte gab an, sich sowohl in der Türkei als auch in Deutschland ausschließlich legal für die Belange und Interessen der Kurden engagiert zu haben.
OLG Koblenz, Urteil vom 18.08.2020 - 18.08.2020 2 StE 6 OJs 23/18
Redaktion beck-aktuell, 18. August 2020.
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