Anhaltend zu schnelles Fahren trotz Mehrfachbeschilderung rechtfertigt höheres Bußgeld

Passiert ein Fahrer hintereinander mehrere die Höchstgeschwindigkeit beschränkende Verkehrszeichen, ohne seine Fahrgeschwindigkeit anzupassen, handelt er – wenn nicht sogar vorsätzlich – zumindest mit gesteigerter Fahrlässigkeit. Gegen den Betroffenen könne dann ein erhöhtes Bußgeld verhängt werden, so das Oberlandesgericht Koblenz. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Trotz mehrerer Schilder Geschwindigkeit nicht reduziert

Der Betroffene hatte auf einer Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um über 20 km/h (nach Toleranzabzug) überschritten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung war vor der Messstelle drei Mal, im Abstand von jeweils rund einem Kilometer, beschildert gewesen.

Erhöhte Fahrlässigkeit wegen Beibehaltung der Geschwindigkeit

Die Bußgeldbehörde hatte den Verstoß mit der im Bußgeldkatalog festgesetzten Regelgeldbuße von 70 Euro geahndet. Auf den Einspruch des Betroffenen hatte das Amtsgericht die Geldbuße auf 85 Euro erhöht und zur Begründung darauf verwiesen, dass der Betroffene mit gegenüber dem Regelfall erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt habe als er sein Fahrverhalten trotz mehrfach hintereinander aufgestellter Verkehrszeichen nicht angepasst habe.

OLG geht von länger andauerndem Sorgfaltsverstoß aus

Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg. Das OLG hat die Rechtsauffassung des AG bestätigt. Die im Bußgeldkatalog für fahrlässige Verstöße festgelegten Regelgeldbußen gingen von "gewöhnlichen" Fallgestaltungen aus. Folglich könne von diesen abgewichen werden, wenn besondere Umstände vorlägen, die nicht dem durchschnittlichen Fahrlässigkeitsgrad entsprächen. Das sei bei der Missachtung einer Mehrfachbeschilderung der Fall. Denn es werde durch den Fahrer zum einen die in der Mehrfachbeschilderung liegende besondere Warnung vor einer gefährlichen und unfallträchtigen Stelle ignoriert. Zum anderen offenbare sich in der Missachtung mehrerer hintereinander aufgestellter Verkehrsschilder ein länger andauernder Sorgfaltsverstoß.

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021 - .03.2021 4 OWi 6

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2021.

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