Trotz mehrerer Schilder Geschwindigkeit nicht reduziert
Der Betroffene hatte auf einer Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um über 20 km/h (nach Toleranzabzug) überschritten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung war vor der Messstelle drei Mal, im Abstand von jeweils rund einem Kilometer, beschildert gewesen.
Erhöhte Fahrlässigkeit wegen Beibehaltung der Geschwindigkeit
Die Bußgeldbehörde hatte den Verstoß mit der im Bußgeldkatalog festgesetzten Regelgeldbuße von 70 Euro geahndet. Auf den Einspruch des Betroffenen hatte das Amtsgericht die Geldbuße auf 85 Euro erhöht und zur Begründung darauf verwiesen, dass der Betroffene mit gegenüber dem Regelfall erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt habe als er sein Fahrverhalten trotz mehrfach hintereinander aufgestellter Verkehrszeichen nicht angepasst habe.
OLG geht von länger andauerndem Sorgfaltsverstoß aus
Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg. Das OLG hat die Rechtsauffassung des AG bestätigt. Die im Bußgeldkatalog für fahrlässige Verstöße festgelegten Regelgeldbußen gingen von "gewöhnlichen" Fallgestaltungen aus. Folglich könne von diesen abgewichen werden, wenn besondere Umstände vorlägen, die nicht dem durchschnittlichen Fahrlässigkeitsgrad entsprächen. Das sei bei der Missachtung einer Mehrfachbeschilderung der Fall. Denn es werde durch den Fahrer zum einen die in der Mehrfachbeschilderung liegende besondere Warnung vor einer gefährlichen und unfallträchtigen Stelle ignoriert. Zum anderen offenbare sich in der Missachtung mehrerer hintereinander aufgestellter Verkehrsschilder ein länger andauernder Sorgfaltsverstoß.