Geheime Informationen wurden in 8 Fällen weitergegeben
Konkret habe sich der Angeklagte Abdul S. spätestens ab 28.01.2013 in mindestens 8 Fällen mit Verbindungsleuten eines iranischen Nachrichtendienstes in verschiedenen europäischen Städten getroffen, um Informationen (zum Beispiel Lagepläne der Bundeswehr über militärische Situationen und Analysen des Bundesministeriums der Verteidigung zu bestimmten Ländern und Themengebieten) weiterzugeben, die er auf Datenträgern gespeichert hatte. Zu den Treffen sei es bis Anfang Februar 2017 gekommen. In der Folgezeit habe der Angeklagte aus eigenem Entschluss den Kontakt beendet. Für seine Dienste habe er bis dahin eine Entlohnung in Höhe von 34.500 Euro erhalten.
Ehefrau unterstützte ihren Mann logistisch
Die Angeklagte Asiea S. habe spätestens ab Anfang 2016 Kenntnis von der Verratstätigkeit ihres Ehemannes gehabt und diesen hierbei logistisch, etwa durch das Buchen von Reisen, unterstützt. Die Beweisaufnahme habe nicht klären können, aus welchem Motiv der Angeklagte Abdul S. die Tat beging. Die Angeklagte Asiea A. habe mit ihrem Tun lediglich ihren Ehemann unterstützen wollen. Bei der Strafzumessung hat das Gericht zugunsten beider Angeklagter unter anderem berücksichtigt, dass sie das ihnen zur Last gelegte Tatgeschehen einräumten und nicht vorbestraft sind. Strafschärfend ist unter anderem der lange Tatzeitraum berücksichtigt worden.