Einer der umfangreichsten Neonazi-Prozesse in Deutschland muss neu aufgerollt werden: das Verfahren gegen des "Aktionsbüro Mittelrhein". Das Oberlandesgericht Koblenz hat auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin die spektakuläre Einstellung des Verfahrens aufgehoben, wie OLG-Sprecher Christoph Syrbe der Deutschen Presse-Agentur am 06.12.2017 mitteilte (Az.: 12 KLs 2090 Js 29752/10).
Ursprünglich 26 Personen angeklagt
Das Verfahren hatte im Sommer 2012 gegen ursprünglich 26 Angeklagte begonnen, zuletzt waren es noch 17. Die fast 1.000-seitige Anklage lautete auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Vorwürfe reichten von Gewalt gegen Linke etwa in Dresden über einen unangemeldeten Aufmarsch mit Fackeln in Düsseldorf bis zu versuchten Brandanschlägen auf Autos.
Lange Verfahrensdauer kein Grund für Einstellung
Das Landgericht Koblenz hatte den Prozess Ende Mai nach 337 Verhandlungstagen wegen der "überlangen Verfahrensdauer" von fast fünf Jahren eingestellt – ohne Urteil. Hintergrund war, dass der Vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen kurz darauf in Pension ging und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab. Die lange Verfahrensdauer allein sei kein Grund für eine Einstellung, sagte Syrbe.
OLG Koblenz - 12 KLs 2090 Js 29752/10
Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2017 (dpa).
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