OLG Karlsruhe: Schadensersatz auch nach Biss durch eigenen Hund möglich

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nach eigener Mitteilung einem Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro und Ersatz für Verdienstausfall in Höhe von 3.100 Euro zugesprochen. Zwar war nicht klar, ob dessen eigener Hund zugebissen hatte oder der des nun schadensersatzpflichtigen anderen Hundehalters. Doch sei das nicht maßgeblich, so die Richter, da die Aggression von dessen freilaufenden Hund ausgegangen sei (Urteil vom 10.10.2019, Az.: 7 U 86/18, rechtskräftig).

Sachverhalt

Der Kläger war im November 2015 mit seinem Hund, einer Bulldogge, im Bereich Weinheim spazieren. Der Hund des Klägers war angeleint. Die beklagte Hundehalterin wollte ihren Hund, einen Terrier, ebenfalls ausführen. Der Terrier sprang, als die Beklagte den Kofferraum öffnete, nicht angeleint aus dem Fahrzeug und lief auf den Kläger und dessen Hund zu. Im Verlauf des folgenden "Gemenges" kam der Kläger zu Fall und wurde in das Gesicht gebissen. Die Bisswunde des Klägers am Ohr musste genäht, die Wunde unterhalb des Auges ärztlich versorgt werden. Der freiberuflich tätige Kläger war fünf Tage arbeitsunfähig und hat eine Narbe davon getragen.

LG wies Klage ab

Das Landgericht Mannheim hatte die Klage abgewiesen. Die Begründung: Es sei nicht feststellbar, ob der Kläger von seinem eigenen Hund oder dem Hund der Beklagten gebissen wurde.

Beklagte kannte Aggressivität ihres Hundes

Das OLG hat auf die Berufung des Klägers nun zugunsten des klagenden Hundehalters entschieden. Auf die Frage, welcher Hund den Kläger gebissen hat, komme es nicht an. Der Terrier der Beklagten habe die Verletzung des Klägers jedenfalls verursacht, indem er auf den Kläger und dessen Hund knurrend und bellend zugestürmt sei und mit dem Hund des Klägers, den der Terrier nach Angaben seiner Halterin "nicht mochte", eine Rauferei begonnen habe. Der Hundehalterin sei in diesem Fall vorzuwerfen, dass ihr die Aggressivität ihres Hundes bekannt war, da dieser wenige Wochen vor dem Ereignis einen anderen Terrier angegriffen und dessen Halterin in die Hand gebissen hatte.

Kein Mitverschulden des Klägers

Ein Mitverschulden des Klägers, etwa in der Form, dass er sich zwischen die beiden Hunde gestellt hat, konnte der Senat nicht feststellen. Die Beklagte haftet damit für den vollen Schaden, der dem Kläger entstanden ist, nämlich Verdienstausfall in Höhe von 3.100 Euro. Bei der Höhe des außerdem zugesprochenen Schmerzensgeldes von 2.000 Euro hat der Senat die Verletzung des Klägers und die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen berücksichtigt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2019 - 7 U 86/18

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2019.

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