OLG Karlsruhe: Mordverdächtiger bleibt trotz Corona-Pause der Hauptverhandlung in Haft

Die Aussetzung der Hauptverhandlung in einem Mordprozess als Folge der Corona-Pandemie führt nicht dazu, dass der Angeklagte aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem konkreten Fall mit Beschluss vom 30.03.2020 entschieden (Az.: HEs 1 Ws 84/20).

LG setzte Hauptverhandlung im Mordprozess wegen Corona-Pandemie aus

Das Landgericht Baden-Baden hat die bereits begonnene Hauptverhandlung in einem Mordprozess ausgesetzt. Der 24-jährige Angeklagte soll seine Freundin, die sich von ihm getrennt hatte, heimtückisch getötet haben. Wegen der Corona-Pandemie könne im Fall der Fortführung der Verhandlung ein Schutz der zahlreichen Verfahrensbeteiligten, der Zeugen, Vorführungsbeamten und Gerichtswachtmeister sowie der Zuhörer im Sitzungssaal vor einer Infektion durch das Virus in den Fortsetzungsterminen nicht gewährleistet werden. Die Hauptverhandlung soll nun im Mai 2020 neu beginnen.

OLG verlängert Untersuchungshaft für drei weitere Monate

Das für die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft zuständige Oberlandesgericht bestätigte, dass die wegen des hohen Ansteckungsrisikos bestehende Gesundheitsgefährdung durch die Corona-Pandemie die Verschiebung der Hauptverhandlung mit der Folge rechtfertige, dass die Untersuchungshaft für drei weitere Monate aufrecht zu erhalten ist. Dabei hat es dem Landgericht für die Bewertung der Verhältnisse vor Ort und die Risikoabschätzung einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zugebilligt.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020 - 1 Ws 84/20

Redaktion beck-aktuell, 31. März 2020.