OLG Karls­ru­he: Mord­ver­däch­ti­ger bleibt trotz Co­ro­na-Pause der Haupt­ver­hand­lung in Haft

Die Aus­set­zung der Haupt­ver­hand­lung in einem Mord­pro­zess als Folge der Co­ro­na-Pan­de­mie führt nicht dazu, dass der An­ge­klag­te aus der Un­ter­su­chungs­haft zu ent­las­sen ist. Dies hat das Ober­lan­des­ge­richt Karls­ru­he in einem kon­kre­ten Fall mit Be­schluss vom 30.03.2020 ent­schie­den (Az.: HEs 1 Ws 84/20).

LG setz­te Haupt­ver­hand­lung im Mord­pro­zess wegen Co­ro­na-Pan­de­mie aus

Das Land­ge­richt Baden-Baden hat die be­reits be­gon­ne­ne Haupt­ver­hand­lung in einem Mord­pro­zess aus­ge­setzt. Der 24-jäh­ri­ge An­ge­klag­te soll seine Freun­din, die sich von ihm ge­trennt hatte, heim­tü­ckisch ge­tö­tet haben. Wegen der Co­ro­na-Pan­de­mie könne im Fall der Fort­füh­rung der Ver­hand­lung ein Schutz der zahl­rei­chen Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten, der Zeu­gen, Vor­füh­rungs­be­am­ten und Ge­richts­wacht­meis­ter sowie der Zu­hö­rer im Sit­zungs­saal vor einer In­fek­ti­on durch das Virus in den Fort­set­zungs­ter­mi­nen nicht ge­währ­leis­tet wer­den. Die Haupt­ver­hand­lung soll nun im Mai 2020 neu be­gin­nen.

OLG ver­län­gert Un­ter­su­chungs­haft für drei wei­te­re Mo­na­te

Das für die Ent­schei­dung über die Fort­dau­er der Un­ter­su­chungs­haft zu­stän­di­ge Ober­lan­des­ge­richt be­stä­tig­te, dass die wegen des hohen An­ste­ckungs­ri­si­kos be­stehen­de Ge­sund­heits­ge­fähr­dung durch die Co­ro­na-Pan­de­mie die Ver­schie­bung der Haupt­ver­hand­lung mit der Folge recht­fer­ti­ge, dass die Un­ter­su­chungs­haft für drei wei­te­re Mo­na­te auf­recht zu er­hal­ten ist. Dabei hat es dem Land­ge­richt für die Be­wer­tung der Ver­hält­nis­se vor Ort und die Ri­si­ko­ab­schät­zung einen nur ein­ge­schränkt über­prüf­ba­ren Be­ur­tei­lungs­spiel­raum zu­ge­bil­ligt.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020 - 1 Ws 84/20

Redaktion beck-aktuell, 31. März 2020.

Mehr zum Thema