Haftentlassung nach mehr als 58 Jahren

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Entlassung eines heute 84 Jahre alten Mannes aus der Strafhaft angeordnet. Der Verurteilte war 1963 wegen Autostraßenraubes und zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seitdem saß er in Haft - 58 Jahre lang! Bisher hatten die im Strafvollstreckungsverfahren zuständigen Gerichte die Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung stets abgelehnt.

Restliche Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Die psychiatrischen Gutachten hatten ihm stets negative Prognosen gestellt. Erst im Mai 2020 war die letzte Ablehnung vom Landgericht Karlsruhe gekommen. Die gegen diesen Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde hatte nun Erfolg. Der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Vollstreckung der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und die Freilassung des Verurteilten zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt sowie die sofortige Durchführung und Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen seitens der Justizvollzugsanstalt angeordnet. Der genaue Zeitpunkt bleibt zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Mannes ungenannt.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2021 - 1 Ws 198/20

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2021.