Restliche Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Die psychiatrischen Gutachten hatten ihm stets negative Prognosen gestellt. Erst im Mai 2020 war die letzte Ablehnung vom Landgericht Karlsruhe gekommen. Die gegen diesen Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde hatte nun Erfolg. Der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Vollstreckung der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und die Freilassung des Verurteilten zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt sowie die sofortige Durchführung und Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen seitens der Justizvollzugsanstalt angeordnet. Der genaue Zeitpunkt bleibt zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Mannes ungenannt.