Erfolglose Klagen zu VW-Dieselmotor EA 288

Die Schadenersatzklagen mehrerer Eigentümer von Pkw mit einem VW-Dieselmotor EA 288 bleiben vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erfolglos. Auf die jeweilige Berufung der Volkswagen AG hat das OLG in sechs Fällen Urteile von Landgerichten aufgehoben. Der Motor ist das Nachfolgemodell des Motors "EA 189", der 2015 aufgrund einer den Prüfstand erkennenden rechtswidrigen "Schummel-Software" den sogenannten Dieselskandal ausgelöst hatte.

Keine Anhaltspunkte für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Die Autokäufer hatten geltend gemacht, sie seien aufgrund versteckter Abschalteinrichtungen in vergleichbarer Weise vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden wie die Eigentümer der mit dem Vorgänger-Motor ausgestatteten Pkws. Dieser Argumentation ist das OLG nicht gefolgt. Der Senat sieht weder das sogenannte Thermofenster, das die Abgasrückführung zur Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters reduziert oder abschaltet, als sittenwidrige Abschalteinrichtung im Sinne von § 826 BGB an, noch konnte er greifbare Anhaltspunkte für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch andere geltend gemachte Abschalteinrichtungen wie etwa eine sogenannte Fahrkurvenerkennung feststellen.

Motortyp über Jahre eingehend vom Kraftfahrtbundesamt untersucht

Insbesondere konnte der Senat jeweils nicht erkennen, dass VW den Vorsatz hatte, die Kläger mit der Konfiguration der Fahrzeuge sittenwidrig zu schädigen, nachdem dieser Motortyp über Jahre hinweg eingehend vom Kraftfahrtbundesamt auf rechtswidrige Abschalteinrichtungen hin untersucht worden ist und es bis heute keinen Grund zu Beanstandungen gesehen hat (Urteile vom 26.04.2022, Az.: 8 U 232/21, 8 U 418/21 und 8 U 235/21; Urteile vom 29.04.2022 (Az.: 8 U 234/21 und 8 U 420/21) und Urteil vom 03.05.2022 (Az.: 8 U 373/21). Das OLG hat die Revisionen jeweils nicht zugelassen.

Klagabweisungen in der Berufung bislang ausnahmslos gebilligt

Bei den nunmehr entschiedenen Verfahren handelt es sich um sechs von acht anhängigen Verfahren, die den Motor EA 288 betreffen und bei denen das zuständige LG der jeweiligen Klage stattgegeben hatte. Von den beiden verbleibenden Verfahren dieser Art ist ein weiteres terminiert; bei dem anderen wurde die Berufungsbegründung seitens der Beklagten verspätet eingereicht, die Beklagte hat einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. In allen weiteren rund 250 Verfahren des Senats, die diesen Motor zum Gegenstand haben, wurden die Klagen von den Landgerichten abgewiesen. Bislang hat der Senat diese Klagabweisungen in der Berufung in den bereits bearbeiteten mehr als 45 Verfahren gebilligt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2022 - 8 U 232/21

Redaktion beck-aktuell, 4. Mai 2022.