Es darf wieder nach Großbritannien ausgeliefert werden

Das OLG Karlsruhe hat die Auslieferung eines Briten, den die britische Justiz wegen Drogenhandels zur Verantwortung ziehen will, an das Vereinigte Königreich für zulässig erklärt. Noch vor einem Jahr hatte es die Auslieferung eines Albaners dorthin wegen der schlechten Haftbedingungen abgelehnt.

Eine Kehrtwende bedeutet das aber nicht. Damals urteilte das Gericht, dem Mann drohe wegen Überfüllung eine menschenunwürdige Unterbringung in britischen Gefängnissen. Die Entscheidung hatte ein breites Medienecho und auch Debatten in Großbritannien ausgelöst. Das OLG hatte seine Entscheidung damit begründet, dass Großbritannien nicht bereit gewesen war, detaillierte Fragen zu den dort herrschenden Haftverhältnissen zu beantworten und Garantien zu Haftbedingungen abzugeben. Solche können Gerichte nach dem Post-Brexit-Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verlangen, wenn es stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass eine Gefahr für den Schutz der Grundrechte der gesuchten Person besteht.

Und hier liege der Unterschied zum aktuellen Fall, so das OLG (Beschluss vom 19.02.2024 - 301 OAus 136/23). Denn hier hätten die britischen Behörden sämtliche Fragen beantwortet und Garantien zu den Haftbedingungen abgegeben. Die bestehende Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung des Briten sei dadurch "belastbar" ausgeräumt worden. Deshalb sei die Auslieferung zulässig – "trotz fortbestehender struktureller Mängel im Strafvollzug des Vereinigten Königreichs, etwa einer fortbestehenden durchschnittlichen Überbelegung der Gefängnisse".

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2024 - 301 OAus 136/23

Redaktion beck-aktuell, hs, 21. März 2024.