OLG Jena hat unterhaltsrechtliche Leitlinien aktualisiert

Zum 01.01.2019 sind die Thüringer Unterhaltsleitlinien geändert worden. Wie das Oberlandesgericht Jena am 11.02.2019 mitteilt, ist die aktuelle "Düsseldorfer Tabelle" (Stand: 01.01.2019) einbezogen worden.

Mindestunterhalt für Kinder gestiegen

Die wichtigsten Änderungen betreffen laut OLG Jena die vom OLG Düsseldorf bereits veröffentlichte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt (vgl. Anhänge I. und II. der Leitlinien). Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe sei von 348 Euro auf 354 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe von 399 Euro auf 406 Euro und der dritten Altersstufe von 467 Euro auf 476 Euro angehoben worden. Dies führe zu einer Änderung der Bedarfssätze auch in den höheren Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle. Die Bedarfssätze für volljährige Kinder der vierten Altersstufe blieben hingegen unverändert. Hier betrage der Mindestsatz weiterhin 527 Euro.

Höheres Kindergeld zu berücksichtigen

Auf den Bedarf eines Kindes sei das Kindergeld anzurechnen, und zwar bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte, bei volljährigen Kindern in vollem Umfang, erläutert das OLG Jena weiter. Ab dem 01.07.2019 erhöhe sich das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 Euro auf 204 Euro, für ein drittes Kind von derzeit 200 Euro auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 Euro auf 235 Euro. Die Zahlbeträge bis zum 30.06.2019 ergäben sich aus der Zahlbetragstabelle II.1. und diejenigen ab dem 01.07.2019 aus der Zahlbetragstabelle II.2. Weitere Änderungen in den Thüringer Unterhaltsleitlinien fänden sich in der Ziffer 15.3 (Sättigungsgrenze beim Ehegattenunterhalt).

Redaktion beck-aktuell, 11. Februar 2019.

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