Zwei Köche streiten sich um eine Frau. Es kommt zu einer Schlägerei, bei der einer der beiden einen Knochenbruch davonträgt. Einen Arbeitsunfall sieht das OLG Innsbruck nicht. Die Auseinandersetzung habe sich in einer Arbeitspause ereignet.
Nach einem Bericht des ORF war für das OLG zusätzlich relevant, dass sich die Köche nicht an ihrem Arbeitsplatz geschlagen hatten – die Rangelei fand beim Hintereingang des Vorarlberger Gastrobetriebes statt, bei dem die beiden arbeiteten. Damit muss der Geschädigte wohl auf eine Versehrtenrente verzichten.
Der mutmaßliche Täter ist nach Angaben des ORF nach den Geschehnissen untergetaucht. Er soll des Öfteren auch während der Arbeitszeit Alkohol getrunken haben.
Redaktion beck-aktuell, bw, 12. Dezember 2024.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
LSG Sachsen-Anhalt, Schlägerei unter Arbeitskollegen als Arbeitsunfall, BeckRS 2018, 29012
SG Braunschweig, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Schlägerei, Heimweg, Arbeitsunfall, BeckRS 2010, 73868