OLG Hamm warnt: Vorlage eines Überweisungsauftrags keine Garantie für "Ankommen" des Geldes auf Empfängerkonto

Allein ein Überweisungsauftrag lässt regelmäßig nicht erkennen, dass das vermeintlich angewiesene Geld auch tatsächlich auf dem Empfängerkonto ankommen wird. Denn die, beispielsweise per E-Mail, übersandte ʺBestätigungʺ eines Überweisungsauftrages könne gefälscht sein, verdeutlicht das Oberlandesgericht Hamm unter Bezugnahme auf einen von ihm verhandelten Fall.

Kaufvertrag über Pkw ohne persönlichen Kontakt geschlossen

Der Kläger verkaufte im Mai 2015 seinen Pkw Mercedes Benz E 200 CDI für 26.800 Euro an einen namentlich genannten Käufer. In den Fahrzeugpapieren war die Ehefrau des Klägers als Halterin vermerkt. Ein persönlicher Kontakt zwischen den Kaufvertragsparteien fand nicht statt. Auf eine Verkaufsanzeige des Klägers im Internet hatte sich – dies ergaben die späteren Ermittlungen – ein Dritter unter dem Namen des vermeintlichen Käufers beim Kläger gemeldet. Die Beteiligten schlossen sodann einen schriftlichen Kaufvertrag, der den Namensträger als Käufer auswies, vereinbarten eine Überweisung des Kaufpreises auf das Konto des Klägers sowie die Abholung des Fahrzeuges durch ein beauftragtes Transportunternehmen.

Fahrzeug im Vertrauen auf Bankbescheinigung übergeben

Noch am Tage der Vertragsunterzeichnung erhielt der Kläger eine gefälschte Bankbescheinigung, die bestätigte, dass der genannte Namensträger den Kaufpreis auf das Konto des Klägers überwiesen habe. Im Vertrauen hierauf händigte der Kläger dem Transportunternehmen das Fahrzeug nebst Schlüsseln und Papieren aus, welches es sodann bei einem anderen Empfänger als dem Namensträger ablieferte. Den Kaufpreis erhielt der Kläger nicht. Er erstattete Strafanzeige, sein Fahrzeug wurde zur Fahndung ausgeschrieben.

Fahrzeug zwischenzeitlich an Beklagten weiterveräußert

Bereits zuvor, wenige Tage nach der Abgabe des Fahrzeugs durch den Kläger, kaufte der Beklagte das Fahrzeug auf einem Gebrauchtwagenmarkt zum Kaufpreis von 15.500 Euro, den er dem Verkäufer, der einen serbischen Reisepass vorzeigen konnte, in bar überließ. Mit dem Fahrzeug übernahm der Beklagte die Fahrzeugpapiere und Schlüssel. Beim späteren Versuch, das zwischenzeitlich abgemeldete Fahrzeug auf den Namen des Beklagten anzumelden, wurde das mittlerweile zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeug von der Polizei sichergestellt.

LG Essen bestätigt Fortbestehen klägerischen Eigentums

In dem daraufhin in erster Instanz vor dem Landgericht Essen geführten Zivilprozess (Az.: 8 O 213/15) haben die Parteien über das Eigentum an dem Fahrzeug gestritten. Mit Urteil vom 19.04.2016 hat das LG Essen das fortbestehende Eigentum des Klägers bestätigt und einen gutgläubigen Erwerb des Beklagten verneint.

OLG weist Beklagten auf Erfolglosigkeit seiner Berufung hin

Die Berufung des Beklagten gegen dieses Urteil ist erfolglos geblieben. Nach der Anhörung der Parteien in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 05.12.2016 hat das OLG auf die Erfolglosigkeit der Berufung hingewiesen. Der Beklagte hat seine Berufung daraufhin zurückgenommen.

Keine Übereignung an im Kaufvertrag namentlich genannten Kaufinteressenten

Der Kläger habe, so das OLG, das Eigentum an dem Mercedes Benz nicht verloren. Es liege keine wirksame Übereignung an den im Kaufvertrag namentlich genannten Kaufinteressenten vor, da dieser das Vertretergeschäft nicht bevollmächtigt und auch nicht nachträglich genehmigt habe. Zudem habe der in dem Vertrag vereinbarte Eigentumsvorbehalt den Eigentumswechsel verhindert.

Kein gutgläubiger Eigentumserwerb durch Beklagten

Der Beklagte seinerseits habe das Eigentum an dem Fahrzeug bei seinem späteren Erwerbsgeschäft nicht gutgläubig erworben. Aufgrund des Umstandes, dass die Ehefrau des Klägers und nicht der Verkäufer des Beklagten als Fahrzeughalter in den Fahrzeugpapieren eingetragen gewesen sei, habe eine Nachforschungspflicht des Beklagten bestanden, der er nicht ausreichend nachgekommen sei. Er habe letztlich allein einer nicht überprüften Äußerung des Verkäufers geglaubt, nach welcher dieser das Fahrzeug von einer Frau erworben habe, die es unbedingt habe verkaufen wollen.

OLG Hamm

Redaktion beck-aktuell, 9. März 2017.

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