OLG Hamm: Keine vorzeitige Haftentlassung für Holocaust-Leugnerin Haverbeck

Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck bleibt weiter in Haft. Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld bestätigt, nach der die Haftstrafe der heute 90-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das sagte ein Sprecher des OLG der Deutschen Presse-Agentur am 08.10.2019 auf Anfrage.

Keine günstige Prognose 

Seit Mai 2018 sitzt Haverbeck wegen mehrfacher Volksverhetzung im geschlossenen Vollzug in Bielefeld-Brackwede zwei Strafen der Landgerichte Detmold und Verden ab. Das Landgericht Bielefeld sah für Haverbeck keine günstige Prognose gegeben und lehnte deshalb ihren Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung ab. Das OLG entschied bereits am 24.09.2019, dass die Beschwerde Haverbecks gegen diese Entscheidung unbegründet ist.

Mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt

Haverbeck wurde bereits mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie behauptete wiederholt, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Allein in Auschwitz waren etwa 1,1 Millionen Menschen ermordet worden.

OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2019

Redaktion beck-aktuell, 9. Oktober 2019 (dpa).