Zu 60 Tagessätzen à zehn Euro (insgesamt 600 Euro) verurteilte ihn das LG Münster in zweiter Instanz. Das OLG Hamm hat jetzt seine Revision gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Dass auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß eine verbotene nationalsozialistische Grußform sei, habe bereits das BVerfG entschieden, so die Hammer Richterinnen und Richter.
Dass er absichtlich nur den linken Arm zur Provokation der linken Demonstranten benutzt habe, mit denen er 2022 am Rande des G-7-Treffens in Münster aneinandergeraten sei, sei irrelevant. Das liege an der Schutzrichtung der Vorschrift, erläuterte das OLG. Verhindert werden solle, dass sich die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen wieder einbürgert. Auf die dabei verfolgten Absichten komme es nicht an.