Frontmann einer Rechtsrock-Band obsiegt teilweise gegen Tageszeitung

Die gegen den Frontmann der Rechtsrock-Band Oidoxie im Juni 2019 in einer großen deutschen Tageszeitung getätigten Aussagen verstoßen teilweise gegen das Persönlichkeitsrecht des Sängers. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz insoweit bestätigt, als es der Zeitungsherausgeberin verboten worden war, Aussagen zu treffen, wonach der klagende Frontmann der Band seit 2003 zum deutschen Combat-18-Führungskader zähle.

Abgrenzung zu LG-Urteil

Anders als das Landgericht hat das OLG eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Klägers allerdings nicht in der Aussage erkennen können, dass im Umkreis der Band des Klägers eine C-18-Zelle entstanden sei. Die Aussagen hatte die Beklagte jeweils in einem Artikel in einem Lokalteil der Tageszeitung vom Juni 2019 getätigt. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig.

OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2020 - 4 U 54/20

Redaktion beck-aktuell, 26. August 2020.