Das Oberlandesgericht Hamm hat eine für den 25.06.2018 anberaumte mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeuginhabers (Az.: 2 U 145/17) aufgehoben. Die Parteien hätten mitgeteilt, sich außergerichtlich verständigen zu wollen, teilte das Gericht mit.
Alle für Mai und Juni anberaumten Verhandlungen zum Abgasskandal abgesagt
Damit seien alle für Mai und Juni 2018 von den Senaten des OLG Hamm anberaumten Verhandlungstermine in Rechtsstreitigkeiten vom sogenannten Abgasskandal betroffener Fahrzeuginhaber abgesagt worden, überwiegend kurz vor dem anberaumten Senatstermin. Ursprünglich sollten in den Monaten Mai und Juni 2018 am OLG Hamm 13 Rechtsstreitigkeiten vom Abgasskandal betroffener VW-Kunden verhandelt werden.
OLG Hamm - 2 U 145/17
Redaktion beck-aktuell, 25. Juni 2018.
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