OLG Hamm: Berufungsrücknahme im Prozess um Provision für Aubameyang-Transfer

Im Streit um Provisions-Zahlungen für den Transfer des Profifußballers Pierre-Emerick Aubameyang hat der Kläger die Berufung nach der Vernehmung des ersten Zeugen zurückgenommen. In der mündlichen Verhandlung vom 21.09.2017 hatte das Oberlandesgericht Hamm erneut über den Auskunftsanspruch des spanischen Spielervermittlers gegen die für den Profifußball verantwortliche Gesellschaft des BVB verhandelt (Az.: 18 U 126/15). Mit der Berufungsrücknahme ist der Rechtsstreit beendet, die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts Dortmund (Urteil vom 09.06.2015, Az. 24 O 279/13) hat Bestand.

Zeuge konnte zur Begründung des Klageanspruches vorgetragenen Sachverhalt nicht bestätigen

Nach der Vernehmung eines spanischen Geschäftspartners wies der Prozessbevollmächtigte des Klägers darauf hin, dass der Kläger den Rechtsstreit nicht fortführen wolle. Der Zeuge sei bei seiner Vernehmung nicht in der Lage gewesen, den in sein Wissen gestellten und zur Begründung des Klageanspruches vorgetragenen Sachverhalt zu bestätigen. Die weiteren zum Termin erschienenen Zeugen, der Präsident der Deutschen Fußballspieler-Vermittler Vereinigung, der Spieler und der Sportdirektor der Beklagten, waren nach der erklärten Berufungsrücknahme nicht mehr zu vernehmen.

OLG Hamm - 18 U 126/15

Redaktion beck-aktuell, 22. September 2017.

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