Konto eines Juden aus Nazi-Zeit: Erbe geht leer aus

1932 hat eine jüdische Familie Geld angelegt – und es während der Nazi-Herrschaft wohl nie zurückerhalten. Trotzdem geht der Erbe nun leer aus.

Der Erbe einer jüdischen Familie aus Hagen hat keine Ansprüche mehr aus einem Konto, das seine Vorfahren während der NS-Diktatur hatten. Alle Ansprüche seien seit den 1970er Jahren verjährt, urteilte das OLG Hamm. Die Verjährungsfrist sei vom Gesetzgeber schon so lang bemessen worden, dass Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine "faire Chance" gehabt hätten, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, meinen die Richter (Urteil vom 07.05.2025 – 31 U 10/24).

Zudem wiesen sie die Auffassung zurück, dass sich das Geldinstitut aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht auf die Verjährung berufen dürfe: Weder das Eigentumsrecht noch das Gleichheitsgebot seien durch die gesetzlichen Verjährungsfristen verletzt. Eine Vorlage an das BVerfG hielt das OLG für nicht erforderlich.

Ein jüdischer Metzgermeister hatte 1932 auf einem Konto eine großzügige Mitgift für seine Tochter angelegt. Das junge jüdische Paar emigrierte bald danach in die Schweiz – und versuchte in den folgenden Jahren vergeblich, an das Geld in Nazi-Deutschland heranzukommen.

Ein Nachfahre, der erst kürzlich auf Hinweise zu dem alten Konto gestoßen war, forderte nun von der Sparkasse Einsicht in die Akten zu dem Konto – und letztlich die Auszahlung des vermuteten Vermögens seiner Vorfahren. Die Sparkasse hat die Forderung zurückgewiesen. Der Nachfahre begehrte neben der Auskunft hilfsweise auch Schadensersatz. 

Das Urteil des OLG Hamm ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zwar nicht zugelassen – dagegen kann aber Beschwerde eingelegt werden.

OLG Hamm, Urteil vom 07.05.2025 - 31 U 10/24

Redaktion beck-aktuell, cil, 7. Mai 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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