Eine Polizeibeamtin aus dem Kreis Mettmann hatte "Edda" Ende 2018 von der Stadt Ahlen in Westfalen bei Ebay-Kleinanzeigen (inzwischen nur noch Kleinanzeigen) erstanden – für 690 Euro. Ein Mitarbeiter der Stadt hatte das Tier über seinen Account angeboten und dabei als gesund beschrieben. Die Hündin war zuvor von der Stadt von einer Schuldnerin gepfändet worden.
Die Käuferin sah sich über den Gesundheitszustand des Hundes getäuscht und hatte eine fünfstellige Summe von der Stadt gefordert. Laut OLG-Sprecher wollte sie erreichen, dass die Stadt auch für künftige Behandlungskosten aufkommen muss. Die Besitzerin des Hundes sagte am Rande des Verfahrens, die Hündin leide weiterhin unter Augenbeschwerden. Der von ihr in "Wilma" umbenannte Mops benötige täglich eine teure Salbe. Das Tier werde darauf dauerhaft angewiesen sein, die Kosten seien erheblich, schilderte sie einem dpa-Reporter. Auch mehrere Operationen waren nach früheren Angaben erfolgt. Der Mops als Haupt-"Person" war nicht zum Gerichtstermin erschienen.
Zuvor hatte die Polizeibeamtin schon vor dem LG Münster im April 2023 mit ihrer Schadensersatzforderung keinen Erfolg. Ihr waren lediglich rund 226 Euro plus Zinsen für Impfkosten zugesprochen worden, die die Stadt zu zahlen habe. Dass das Tier zum Verkaufszeitpunkt auch nicht entwurmt gewesen sei und mehrere Augenkrankheiten hatte – wie von der Käuferin beschrieben – sah das LG damals nicht als erwiesen an. Die Hundebesitzerin war dagegen in Berufung vor das OLG Hamm gezogen, wo sie nun erneut scheiterte (Urteil vom 21.10.2024 - 2 U 65/23). Die Revision wurde nicht zugelassen.