Im Hamburger Prozess um die Versklavung zweier
Jesidinnen ist die 37-jährige Omaima A. am Donnerstag zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das
Hanseatische Oberlandesgericht war überzeugt, dass die Witwe des
IS-Terroristen und Rappers Denis Cuspert ("Deso Dogg") als Mitglied
der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Beihilfe zu einem
Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung nach dem
Völkerstrafgesetzbuch geleistet hat.
Andere Verurteilung in Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen
Einbezogen in die Gesamtfreiheitsstrafe wurde eine bereits
rechtskräftige Verurteilung zu dreieinhalb Jahren. Nach einer
Verständigung auf einen Strafrahmen hatte die Angeklagte zu
Prozessbeginn eingeräumt, dass sie 2016 ihre Wohnung in der syrischen
Stadt Rakka von versklavten Jesidinnen einer Freundin reinigen ließ.
Die in Hamburg geborene Deutsch-Tunesierin distanzierte sich vom IS
und bedauerte ihr "Fehlverhalten".
Redaktion beck-aktuell, 22. Juli 2021 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Verurteilung der Cuspert-Witwe rechtskräftig,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.03.2021,
becklink 2019260
Dreieinhalb Jahre Haft für Cuspert-Witwe wegen IS-Mitgliedschaft, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.10.2020, becklink 2017643