Im Rechtsstreit um eine Verfilmung des Missbrauchsskandals an der Odenwaldschule hat ein ehemaliger Schüler erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht Hamburg wies am 01.10.2019 seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2016 zurück, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die Persönlichkeitsrechte des Klägers seien nicht so schwer verletzt, dass dies eine Einschränkung der Kunstfreiheit rechtfertige, hieß es. Die Revision wurde nicht zugelassen (Az.: 7 U 141/16).
Filmemacher mit Urteil zufrieden
Der Spielfilm "Die Auserwählten“ war von der Firma ndF: Berlin für den WDR produziert und im Oktober 2014 im Ersten ausgestrahlt worden. Wie die ndF (Neue Deutsche Filmgesellschaft) mitteilte, thematisiert der Film den Missbrauch von mindestens 132 Schülern an der Odenwaldschule. Einer der damaligen Schüler vertrat die Auffassung, Vorbild für eine der Hauptfiguren des Films gewesen zu sein und sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. "Die Entscheidung des OLG ist eine wichtige Entscheidung für alle Filmemacher, die historische Stoffe mit größtmöglicher Authentizität realisieren wollen. Es stärkt die Kunstfreiheit“, erklärte ndF-Produzent Hans-Hinrich Koch.
OLG Hamburg, Urteil vom 01.10.2019 - 7 U 141/16
Redaktion beck-aktuell, 10. Oktober 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
VG Münster, Lehrerprüfung, Disziplinarklage, Kindesmissbrauch, Tatzeitraum, BeckRS 2016, 40125
Krings, Neuer Maßstab im Kampf gegen Kinder- und Jugendpornografie, ZRP 2014, 69
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Gerichte erlauben Filme zu Missbrauch an Odenwaldschule und Gladbecker Geiseldrama, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.06.2016, becklink 2003485
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